Doppelhaushälfte für Gerichtliche Verfahren in Dresden

Vor Gericht zählt die Nachvollziehbarkeit der Herleitung: welches Verfahren gewählt wurde, warum, und mit welchen Daten. Ein Gutachten, das dieser Prüfung standhält, sieht anders aus als eine Online-Schätzung.

Rechtsgrundlage
§ 404 ZPO
Adressat
Gericht, Verfahrensbeteiligte
Zuständig
Kreisfreie Stadt Dresden
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 01257 Dresden ist der Gutachterausschuss des Kreisfreie Stadt Dresden zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Sachsen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

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