Grunddienstbarkeiten und andere Rechte für Scheidung und Zugewinnausgleich in Altenberg

Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Weil beide Seiten ein gegenläufiges Interesse haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung — vor dem Familiengericht ebenso wie in der außergerichtlichen Einigung.

Rechtsgrundlage
§ 1373 BGB
Adressat
Familiengericht, Anwälte beider Seiten
Zuständig
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 01778 Altenberg ist der Gutachterausschuss des Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Sachsen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Grunddienstbarkeiten und andere Rechte

Scheidung und Zugewinnausgleich in der Umgebung