Grundstück in Altenberg
Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.
Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit. Der Bodenrichtwert gilt für ein fiktives Grundstück — Abweichungen müssen einzeln hergeleitet werden.
Für Objekte in 01778 Altenberg und im übrigen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.
Anfrage für AltenbergWofür Sie es brauchen
§ 198 BewG
Erbschaft und Schenkung
Für das Finanzamt und die Erbengemeinschaft.
Mehr§ 1373 BGB
Scheidung und Zugewinnausgleich
Für Familiengericht und Auseinandersetzung.
MehrImmoWertV
Verkauf
Preisfindung mit belastbarer Grundlage.
Mehr§ 16 PfandBG
Finanzierung und Beleihung
Für die Bank und den Beleihungswert.
Mehr§ 7 Abs. 4 EStG
Steuerliche Anlässe
Abschreibung, Grundsteuer, Bedarfswert.
Mehr§ 404 ZPO
Gerichtliche Verfahren
Für Zivil-, Familien- und Nachlassgericht.
MehrWeitere Leistungen in Altenberg
- Verkehrswertgutachten
- Wertermittlung
- Bodenwertgutachten
- Grundrisse & Wohnflächenberechnung
- Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
- Grunddienstbarkeiten und andere Rechte
- Einfamilienhaus
- Eigentumswohnung
- Mehrfamilienhaus
- Doppelhaushälfte
- Reihenhaus
- Gewerbeimmobilie
Grundstück in der Umgebung
