Wirtschaftliche Restnutzungsdauer für Steuerliche Anlässe in Altenberg

Für eine kürzere Restnutzungsdauer und damit höhere Abschreibung verlangt das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 ein Gutachten; das Punkteraster allein genügt nicht. Auch ein zu hoch angesetzter Grundsteuerwert lässt sich so angreifen.

Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 4 EStG
Adressat
Finanzamt, Steuerberatung
Zuständig
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 01778 Altenberg ist der Gutachterausschuss des Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Sachsen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

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