Mehrfamilienhaus in Herzberg/ Elster
Mehrfamilienhaus bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.
Bei vermieteten Objekten zählt der Ertrag. Der Reinertrag, vermindert um die Verzinsung des Bodenwerts und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer, ergibt den Ertragswert. Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer bewegen das Ergebnis stärker als der Quadratmeterpreis.
Für Objekte in 04916 Herzberg/ Elster und im übrigen Landkreis Elbe-Elster. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.
Anfrage für Herzberg/ ElsterWofür Sie es brauchen
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