Einfamilienhaus in Raguhn-Jeßnitz
Einfamilienhaus bewerten — Sachwertverfahren nach §§ 35–39 ImmoWertV.
Selbst genutzte Häuser werden über den Sachwert bewertet: was das Gebäude heute zu errichten kostete, abzüglich seines Alters, zuzüglich des Bodenwerts. Vergleichsfälle sind bei individuellen Häusern selten belastbar. Der Sachwertfaktor des Gutachterausschusses passt das Ergebnis an den örtlichen Markt an und verschiebt es erheblich.
Für Objekte in 06800 Raguhn-Jeßnitz und im übrigen Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.
Anfrage für Raguhn-JeßnitzWofür Sie es brauchen
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Erbschaft und Schenkung
Für das Finanzamt und die Erbengemeinschaft.
Mehr§ 1373 BGB
Scheidung und Zugewinnausgleich
Für Familiengericht und Auseinandersetzung.
MehrImmoWertV
Verkauf
Preisfindung mit belastbarer Grundlage.
Mehr§ 16 PfandBG
Finanzierung und Beleihung
Für die Bank und den Beleihungswert.
Mehr§ 7 Abs. 4 EStG
Steuerliche Anlässe
Abschreibung, Grundsteuer, Bedarfswert.
Mehr§ 404 ZPO
Gerichtliche Verfahren
Für Zivil-, Familien- und Nachlassgericht.
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