Einfamilienhaus für Erbschaft und Schenkung in Berlin Märkisches Viertel
Das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert typisiert an und liegt damit häufig über dem tatsächlichen Wert. § 198 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts — und dieser Nachweis ist ein Gutachten. Bei einer Erbengemeinschaft dient dieselbe Bewertung als neutrale Grundlage für die Auseinandersetzung.
- Rechtsgrundlage
- § 198 BewG
- Adressat
- Finanzamt, Nachlassgericht, Miterben
- Zuständig
- Kreisfreie Stadt Berlin
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 13435 Berlin Märkisches Viertel ist der Gutachterausschuss des Kreisfreie Stadt Berlin zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Berlin gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Einfamilienhaus
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Verkauf
- Finanzierung und Beleihung
- Steuerliche Anlässe
- Gerichtliche Verfahren
Erbschaft und Schenkung in der Umgebung
