Wirtschaftliche Restnutzungsdauer für Scheidung und Zugewinnausgleich in Neuruppin
Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Weil beide Seiten ein gegenläufiges Interesse haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung — vor dem Familiengericht ebenso wie in der außergerichtlichen Einigung.
- Rechtsgrundlage
- § 1373 BGB
- Adressat
- Familiengericht, Anwälte beider Seiten
- Zuständig
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 16816 Neuruppin ist der Gutachterausschuss des Landkreis Ostprignitz-Ruppin zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Brandenburg gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
Scheidung und Zugewinnausgleich in der Umgebung
