Einfamilienhaus in Fehrbellin, Temnitzquell, Märkisch Linden u.a.

Einfamilienhaus bewerten — Sachwertverfahren nach §§ 35–39 ImmoWertV.

Selbst genutzte Häuser werden über den Sachwert bewertet: was das Gebäude heute zu errichten kostete, abzüglich seines Alters, zuzüglich des Bodenwerts. Vergleichsfälle sind bei individuellen Häusern selten belastbar. Der Sachwertfaktor des Gutachterausschusses passt das Ergebnis an den örtlichen Markt an und verschiebt es erheblich.

Für Objekte in 16818 Fehrbellin, Temnitzquell, Märkisch Linden u.a. und im übrigen Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Fehrbellin, Temnitzquell, Märkisch Linden u.a.