Grunddienstbarkeiten und andere Rechte für Scheidung und Zugewinnausgleich in Rheinsberg

Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Weil beide Seiten ein gegenläufiges Interesse haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung — vor dem Familiengericht ebenso wie in der außergerichtlichen Einigung.

Rechtsgrundlage
§ 1373 BGB
Adressat
Familiengericht, Anwälte beider Seiten
Zuständig
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 16831 Rheinsberg ist der Gutachterausschuss des Landkreis Ostprignitz-Ruppin zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Brandenburg gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Grunddienstbarkeiten und andere Rechte

Scheidung und Zugewinnausgleich in der Umgebung