Wirtschaftliche Restnutzungsdauer für Erbschaft und Schenkung in Wesenberg
Das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert typisiert an und liegt damit häufig über dem tatsächlichen Wert. § 198 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts — und dieser Nachweis ist ein Gutachten. Bei einer Erbengemeinschaft dient dieselbe Bewertung als neutrale Grundlage für die Auseinandersetzung.
- Rechtsgrundlage
- § 198 BewG
- Adressat
- Finanzamt, Nachlassgericht, Miterben
- Zuständig
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 17255 Wesenberg ist der Gutachterausschuss des Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Mecklenburg-Vorpommern gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Verkauf
- Finanzierung und Beleihung
- Steuerliche Anlässe
- Gerichtliche Verfahren
Erbschaft und Schenkung in der Umgebung
