Einfamilienhaus für Scheidung und Zugewinnausgleich in Wittenberge, Rühstädt
Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Weil beide Seiten ein gegenläufiges Interesse haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung — vor dem Familiengericht ebenso wie in der außergerichtlichen Einigung.
- Rechtsgrundlage
- § 1373 BGB
- Adressat
- Familiengericht, Anwälte beider Seiten
- Zuständig
- Landkreis Prignitz
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 19322 Wittenberge, Rühstädt ist der Gutachterausschuss des Landkreis Prignitz zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Brandenburg gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
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