Grundstück in Hamfelde, Kasseburg, Köthel, Rausdorf, Schönberg

Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.

Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit. Der Bodenrichtwert gilt für ein fiktives Grundstück — Abweichungen müssen einzeln hergeleitet werden.

Für Objekte in 22929 Hamfelde, Kasseburg, Köthel, Rausdorf, Schönberg und im übrigen Kreis Stormarn. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Hamfelde, Kasseburg, Köthel, Rausdorf, Schönberg