Gewerbeimmobilie in Bargfeld-Stegen

Gewerbeimmobilie bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.

Gewerbeobjekte werden über den Ertrag bewertet. Mietvertragslaufzeiten, Bonität des Mieters und Drittverwendungsfähigkeit bestimmen das Risiko und damit den Zins. Eine schlechte Drittverwendungsfähigkeit senkt den Wert unabhängig vom laufenden Mietertrag.

Für Objekte in 23863 Bargfeld-Stegen und im übrigen Kreis Segeberg. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Bargfeld-Stegen