Einfamilienhaus in Wismar, Groß Krankow u.a.

Einfamilienhaus bewerten — Sachwertverfahren nach §§ 35–39 ImmoWertV.

Selbst genutzte Häuser werden über den Sachwert bewertet: was das Gebäude heute zu errichten kostete, abzüglich seines Alters, zuzüglich des Bodenwerts. Vergleichsfälle sind bei individuellen Häusern selten belastbar. Der Sachwertfaktor des Gutachterausschusses passt das Ergebnis an den örtlichen Markt an und verschiebt es erheblich.

Für Objekte in 23966 Wismar, Groß Krankow u.a. und im übrigen Landkreis Nordwestmecklenburg. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Wismar, Groß Krankow u.a.