Eigentumswohnung in Rumohr
Eigentumswohnung bewerten — Vergleichswertverfahren nach §§ 24–26 ImmoWertV.
Wohnungen sind untereinander vergleichbar, deshalb trägt hier der Vergleichswert. Entscheidend sind echte Kauffälle aus der Kaufpreissammlung, nicht Angebotspreise aus Portalen. Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechte und die Instandhaltungsrücklage gehen in die Bewertung ein.
Für Objekte in 24254 Rumohr und im übrigen Kreis Rendsburg-Eckernförde. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.
Anfrage für RumohrWofür Sie es brauchen
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