Grundstück in Krempe, Grevenkop, Süderau, Muchelndorf

Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.

Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit. Der Bodenrichtwert gilt für ein fiktives Grundstück — Abweichungen müssen einzeln hergeleitet werden.

Für Objekte in 25361 Krempe, Grevenkop, Süderau, Muchelndorf und im übrigen Kreis Steinburg. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Krempe, Grevenkop, Süderau, Muchelndorf