Wirtschaftliche Restnutzungsdauer für Steuerliche Anlässe in Oldenburg (Oldenburg)
Für eine kürzere Restnutzungsdauer und damit höhere Abschreibung verlangt das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 ein Gutachten; das Punkteraster allein genügt nicht. Auch ein zu hoch angesetzter Grundsteuerwert lässt sich so angreifen.
- Rechtsgrundlage
- § 7 Abs. 4 EStG
- Adressat
- Finanzamt, Steuerberatung
- Zuständig
- Kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldb)
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 26133 Oldenburg (Oldenburg) ist der Gutachterausschuss des Kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldb) zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Niedersachsen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Verkauf
- Finanzierung und Beleihung
- Gerichtliche Verfahren
Steuerliche Anlässe in der Umgebung
