Einfamilienhaus in Rotenburg

Einfamilienhaus bewerten — Sachwertverfahren nach §§ 35–39 ImmoWertV.

Selbst genutzte Häuser werden über den Sachwert bewertet: was das Gebäude heute zu errichten kostete, abzüglich seines Alters, zuzüglich des Bodenwerts. Vergleichsfälle sind bei individuellen Häusern selten belastbar. Der Sachwertfaktor des Gutachterausschusses passt das Ergebnis an den örtlichen Markt an und verschiebt es erheblich.

Für Objekte in 27356 Rotenburg und im übrigen Landkreis Rotenburg (Wümme). Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Rotenburg