Bodenwertgutachten für Steuerliche Anlässe in Fintel, Lauenbrück u.a.
Für eine kürzere Restnutzungsdauer und damit höhere Abschreibung verlangt das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 ein Gutachten; das Punkteraster allein genügt nicht. Auch ein zu hoch angesetzter Grundsteuerwert lässt sich so angreifen.
- Rechtsgrundlage
- § 7 Abs. 4 EStG
- Adressat
- Finanzamt, Steuerberatung
- Zuständig
- Landkreis Rotenburg (Wümme)
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 27389 Fintel, Lauenbrück u.a. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Rotenburg (Wümme) zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Niedersachsen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Bodenwertgutachten
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Verkauf
- Finanzierung und Beleihung
- Gerichtliche Verfahren
Steuerliche Anlässe in der Umgebung
