Grundstück in Fintel, Lauenbrück u.a.

Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.

Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit. Der Bodenrichtwert gilt für ein fiktives Grundstück — Abweichungen müssen einzeln hergeleitet werden.

Für Objekte in 27389 Fintel, Lauenbrück u.a. und im übrigen Landkreis Rotenburg (Wümme). Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Fintel, Lauenbrück u.a.