Bodenwertgutachten für Gerichtliche Verfahren in Linden

Vor Gericht zählt die Nachvollziehbarkeit der Herleitung: welches Verfahren gewählt wurde, warum, und mit welchen Daten. Ein Gutachten, das dieser Prüfung standhält, sieht anders aus als eine Online-Schätzung.

Rechtsgrundlage
§ 404 ZPO
Adressat
Gericht, Verfahrensbeteiligte
Zuständig
Landkreis Gießen
Anfrage stellen

Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 35440 Linden ist der Gutachterausschuss des Landkreis Gießen zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Hessen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Bodenwertgutachten

Gerichtliche Verfahren in der Umgebung