Bodenwertgutachten für Gerichtliche Verfahren in Rosdorf

Vor Gericht zählt die Nachvollziehbarkeit der Herleitung: welches Verfahren gewählt wurde, warum, und mit welchen Daten. Ein Gutachten, das dieser Prüfung standhält, sieht anders aus als eine Online-Schätzung.

Rechtsgrundlage
§ 404 ZPO
Adressat
Gericht, Verfahrensbeteiligte
Zuständig
Landkreis Göttingen
Anfrage stellen

Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 37124 Rosdorf ist der Gutachterausschuss des Landkreis Göttingen zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Niedersachsen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Bodenwertgutachten

Gerichtliche Verfahren in der Umgebung