Einfamilienhaus in Oberharz am Brocken
Einfamilienhaus bewerten — Sachwertverfahren nach §§ 35–39 ImmoWertV.
Selbst genutzte Häuser werden über den Sachwert bewertet: was das Gebäude heute zu errichten kostete, abzüglich seines Alters, zuzüglich des Bodenwerts. Vergleichsfälle sind bei individuellen Häusern selten belastbar. Der Sachwertfaktor des Gutachterausschusses passt das Ergebnis an den örtlichen Markt an und verschiebt es erheblich.
Für Objekte in 38877 Oberharz am Brocken und im übrigen Landkreis Harz. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.
Anfrage für Oberharz am BrockenWofür Sie es brauchen
§ 198 BewG
Erbschaft und Schenkung
Für das Finanzamt und die Erbengemeinschaft.
Mehr§ 1373 BGB
Scheidung und Zugewinnausgleich
Für Familiengericht und Auseinandersetzung.
MehrImmoWertV
Verkauf
Preisfindung mit belastbarer Grundlage.
Mehr§ 16 PfandBG
Finanzierung und Beleihung
Für die Bank und den Beleihungswert.
Mehr§ 7 Abs. 4 EStG
Steuerliche Anlässe
Abschreibung, Grundsteuer, Bedarfswert.
Mehr§ 404 ZPO
Gerichtliche Verfahren
Für Zivil-, Familien- und Nachlassgericht.
MehrWeitere Leistungen in Oberharz am Brocken
- Verkehrswertgutachten
- Wertermittlung
- Bodenwertgutachten
- Grundrisse & Wohnflächenberechnung
- Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
- Grunddienstbarkeiten und andere Rechte
- Eigentumswohnung
- Mehrfamilienhaus
- Doppelhaushälfte
- Reihenhaus
- Grundstück
- Gewerbeimmobilie
Einfamilienhaus in der Umgebung
