Grunddienstbarkeiten und andere Rechte für Gerichtliche Verfahren in Harbke, Sommersdorf, Wefensleben, Ummendorf, Eilsleben
Vor Gericht zählt die Nachvollziehbarkeit der Herleitung: welches Verfahren gewählt wurde, warum, und mit welchen Daten. Ein Gutachten, das dieser Prüfung standhält, sieht anders aus als eine Online-Schätzung.
- Rechtsgrundlage
- § 404 ZPO
- Adressat
- Gericht, Verfahrensbeteiligte
- Zuständig
- Landkreis Börde
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 39365 Harbke, Sommersdorf, Wefensleben, Ummendorf, Eilsleben ist der Gutachterausschuss des Landkreis Börde zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Sachsen-Anhalt gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Grunddienstbarkeiten und andere Rechte
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Verkauf
- Finanzierung und Beleihung
- Steuerliche Anlässe
Gerichtliche Verfahren in der Umgebung
