Grundstück in Egeln, Borne, Wolmirsleben u.a.

Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.

Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit. Der Bodenrichtwert gilt für ein fiktives Grundstück — Abweichungen müssen einzeln hergeleitet werden.

Für Objekte in 39435 Egeln, Borne, Wolmirsleben u.a. und im übrigen Landkreis Salzlandkreis. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Egeln, Borne, Wolmirsleben u.a.