Verkehrswertgutachten für Gerichtliche Verfahren in Vechta

Vor Gericht zählt die Nachvollziehbarkeit der Herleitung: welches Verfahren gewählt wurde, warum, und mit welchen Daten. Ein Gutachten, das dieser Prüfung standhält, sieht anders aus als eine Online-Schätzung.

Rechtsgrundlage
§ 404 ZPO
Adressat
Gericht, Verfahrensbeteiligte
Zuständig
Landkreis Vechta
Anfrage stellen

Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 49377 Vechta ist der Gutachterausschuss des Landkreis Vechta zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Niedersachsen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Verkehrswertgutachten

Gerichtliche Verfahren in der Umgebung