Einfamilienhaus für Erbschaft und Schenkung in Uelsen, Halle, Gölenkamp, Getelo

Das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert typisiert an und liegt damit häufig über dem tatsächlichen Wert. § 198 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts — und dieser Nachweis ist ein Gutachten. Bei einer Erbengemeinschaft dient dieselbe Bewertung als neutrale Grundlage für die Auseinandersetzung.

Rechtsgrundlage
§ 198 BewG
Adressat
Finanzamt, Nachlassgericht, Miterben
Zuständig
Landkreis Grafschaft Bentheim
Anfrage stellen

Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 49843 Uelsen, Halle, Gölenkamp, Getelo ist der Gutachterausschuss des Landkreis Grafschaft Bentheim zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Niedersachsen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Einfamilienhaus

Erbschaft und Schenkung in der Umgebung