Grunddienstbarkeiten und andere Rechte für Scheidung und Zugewinnausgleich in Köln
Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Weil beide Seiten ein gegenläufiges Interesse haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung — vor dem Familiengericht ebenso wie in der außergerichtlichen Einigung.
- Rechtsgrundlage
- § 1373 BGB
- Adressat
- Familiengericht, Anwälte beider Seiten
- Zuständig
- Kreisfreie Stadt Köln
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 51109 Köln ist der Gutachterausschuss des Kreisfreie Stadt Köln zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Nordrhein-Westfalen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Grunddienstbarkeiten und andere Rechte
Scheidung und Zugewinnausgleich in der Umgebung
