Gewerbeimmobilie in Windeck

Gewerbeimmobilie bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.

Gewerbeobjekte werden über den Ertrag bewertet. Mietvertragslaufzeiten, Bonität des Mieters und Drittverwendungsfähigkeit bestimmen das Risiko und damit den Zins. Eine schlechte Drittverwendungsfähigkeit senkt den Wert unabhängig vom laufenden Mietertrag.

Für Objekte in 51570 Windeck und im übrigen Kreis Rhein-Sieg-Kreis. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

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