Mehrfamilienhaus in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Mehrfamilienhaus bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.
Bei vermieteten Objekten zählt der Ertrag. Der Reinertrag, vermindert um die Verzinsung des Bodenwerts und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer, ergibt den Ertragswert. Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer bewegen das Ergebnis stärker als der Quadratmeterpreis.
Für Objekte in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler und im übrigen Landkreis Ahrweiler. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.
Anfrage für Bad Neuenahr-AhrweilerWofür Sie es brauchen
§ 198 BewG
Erbschaft und Schenkung
Für das Finanzamt und die Erbengemeinschaft.
Mehr§ 1373 BGB
Scheidung und Zugewinnausgleich
Für Familiengericht und Auseinandersetzung.
MehrImmoWertV
Verkauf
Preisfindung mit belastbarer Grundlage.
Mehr§ 16 PfandBG
Finanzierung und Beleihung
Für die Bank und den Beleihungswert.
Mehr§ 7 Abs. 4 EStG
Steuerliche Anlässe
Abschreibung, Grundsteuer, Bedarfswert.
Mehr§ 404 ZPO
Gerichtliche Verfahren
Für Zivil-, Familien- und Nachlassgericht.
MehrWeitere Leistungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Verkehrswertgutachten
- Wertermittlung
- Bodenwertgutachten
- Grundrisse & Wohnflächenberechnung
- Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
- Grunddienstbarkeiten und andere Rechte
- Einfamilienhaus
- Eigentumswohnung
- Doppelhaushälfte
- Reihenhaus
- Grundstück
- Gewerbeimmobilie
Mehrfamilienhaus in der Umgebung
