Grundstück in Barweiler, Bauler, Hoffeld, Pomster, Wiesemscheid, Wirft

Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.

Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit. Der Bodenrichtwert gilt für ein fiktives Grundstück — Abweichungen müssen einzeln hergeleitet werden.

Für Objekte in 53534 Barweiler, Bauler, Hoffeld, Pomster, Wiesemscheid, Wirft und im übrigen Landkreis Ahrweiler. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Barweiler, Bauler, Hoffeld, Pomster, Wiesemscheid, Wirft