Grunddienstbarkeiten und andere Rechte für Finanzierung und Beleihung in Neunkirchen-Seelscheid

Banken ermitteln den Beleihungswert vorsichtiger als den Verkehrswert und verlangen ab bestimmten Größenordnungen ein Gutachten. Wer es mitbringt, verkürzt das Verfahren und kennt seinen Spielraum vorher.

Rechtsgrundlage
§ 16 PfandBG
Adressat
Kreditinstitut
Zuständig
Kreis Rhein-Sieg-Kreis
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 53819 Neunkirchen-Seelscheid ist der Gutachterausschuss des Kreis Rhein-Sieg-Kreis zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Nordrhein-Westfalen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Grunddienstbarkeiten und andere Rechte

Finanzierung und Beleihung in der Umgebung