Verkehrswertgutachten in Langsur

Das offizielle Dokument nach § 194 BauGB — stichtagsbezogen, begründet und gegenüber Behörden und Gerichten verwendbar.

Für Objekte in 54308 Langsur und im übrigen Landkreis Trier-Saarburg. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Langsur