Doppelhaushälfte für Scheidung und Zugewinnausgleich in Aspisheim, Grolsheim
Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Weil beide Seiten ein gegenläufiges Interesse haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung — vor dem Familiengericht ebenso wie in der außergerichtlichen Einigung.
- Rechtsgrundlage
- § 1373 BGB
- Adressat
- Familiengericht, Anwälte beider Seiten
- Zuständig
- Landkreis Mainz-Bingen
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 55459 Aspisheim, Grolsheim ist der Gutachterausschuss des Landkreis Mainz-Bingen zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Rheinland-Pfalz gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Doppelhaushälfte
Scheidung und Zugewinnausgleich in der Umgebung
