Verkehrswertgutachten für Finanzierung und Beleihung in Norheim u.a.

Banken ermitteln den Beleihungswert vorsichtiger als den Verkehrswert und verlangen ab bestimmten Größenordnungen ein Gutachten. Wer es mitbringt, verkürzt das Verfahren und kennt seinen Spielraum vorher.

Rechtsgrundlage
§ 16 PfandBG
Adressat
Kreditinstitut
Zuständig
Landkreis Bad Kreuznach
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 55585 Norheim u.a. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Bad Kreuznach zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Rheinland-Pfalz gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Verkehrswertgutachten

Finanzierung und Beleihung in der Umgebung