Eigentumswohnung in Ransbach-Baumbach

Eigentumswohnung bewerten — Vergleichswertverfahren nach §§ 24–26 ImmoWertV.

Wohnungen sind untereinander vergleichbar, deshalb trägt hier der Vergleichswert. Entscheidend sind echte Kauffälle aus der Kaufpreissammlung, nicht Angebotspreise aus Portalen. Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechte und die Instandhaltungsrücklage gehen in die Bewertung ein.

Für Objekte in 56235 Ransbach-Baumbach und im übrigen Landkreis Westerwaldkreis. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Ransbach-Baumbach