Verkehrswertgutachten in Kastellaun

Das offizielle Dokument nach § 194 BauGB — stichtagsbezogen, begründet und gegenüber Behörden und Gerichten verwendbar.

Für Objekte in 56288 Kastellaun und im übrigen Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Kastellaun