Einfamilienhaus in Sankt Goar

Einfamilienhaus bewerten — Sachwertverfahren nach §§ 35–39 ImmoWertV.

Selbst genutzte Häuser werden über den Sachwert bewertet: was das Gebäude heute zu errichten kostete, abzüglich seines Alters, zuzüglich des Bodenwerts. Vergleichsfälle sind bei individuellen Häusern selten belastbar. Der Sachwertfaktor des Gutachterausschusses passt das Ergebnis an den örtlichen Markt an und verschiebt es erheblich.

Für Objekte in 56329 Sankt Goar und im übrigen Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

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