Grundstück in Meudt, Molsberg, Hundsangen, Niederahr u.a.

Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.

Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit. Der Bodenrichtwert gilt für ein fiktives Grundstück — Abweichungen müssen einzeln hergeleitet werden.

Für Objekte in 56414 Meudt, Molsberg, Hundsangen, Niederahr u.a. und im übrigen Landkreis Westerwaldkreis. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Meudt, Molsberg, Hundsangen, Niederahr u.a.