Gewerbeimmobilie für Steuerliche Anlässe in Malberg, Norken, Höchstenbach u.a.
Für eine kürzere Restnutzungsdauer und damit höhere Abschreibung verlangt das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 ein Gutachten; das Punkteraster allein genügt nicht. Auch ein zu hoch angesetzter Grundsteuerwert lässt sich so angreifen.
- Rechtsgrundlage
- § 7 Abs. 4 EStG
- Adressat
- Finanzamt, Steuerberatung
- Zuständig
- Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 57629 Malberg, Norken, Höchstenbach u.a. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Altenkirchen (Westerwald) zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Rheinland-Pfalz gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
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