Mehrfamilienhaus in Bestwig

Mehrfamilienhaus bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.

Bei vermieteten Objekten zählt der Ertrag. Der Reinertrag, vermindert um die Verzinsung des Bodenwerts und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer, ergibt den Ertragswert. Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer bewegen das Ergebnis stärker als der Quadratmeterpreis.

Für Objekte in 59909 Bestwig und im übrigen Kreis Hochsauerlandkreis. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

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