Eigentumswohnung für Steuerliche Anlässe in Frankfurt am Main, Opernturm

Für eine kürzere Restnutzungsdauer und damit höhere Abschreibung verlangt das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 ein Gutachten; das Punkteraster allein genügt nicht. Auch ein zu hoch angesetzter Grundsteuerwert lässt sich so angreifen.

Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 4 EStG
Adressat
Finanzamt, Steuerberatung
Zuständig
Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 60306 Frankfurt am Main, Opernturm ist der Gutachterausschuss des Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Hessen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

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