Reihenhaus für Scheidung und Zugewinnausgleich in Bad Homburg v.d. Höhe
Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Weil beide Seiten ein gegenläufiges Interesse haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung — vor dem Familiengericht ebenso wie in der außergerichtlichen Einigung.
- Rechtsgrundlage
- § 1373 BGB
- Adressat
- Familiengericht, Anwälte beider Seiten
- Zuständig
- Landkreis Hochtaunuskreis
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 61350 Bad Homburg v.d. Höhe ist der Gutachterausschuss des Landkreis Hochtaunuskreis zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Hessen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
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