Mehrfamilienhaus für Finanzierung und Beleihung in Hammersbach

Banken ermitteln den Beleihungswert vorsichtiger als den Verkehrswert und verlangen ab bestimmten Größenordnungen ein Gutachten. Wer es mitbringt, verkürzt das Verfahren und kennt seinen Spielraum vorher.

Rechtsgrundlage
§ 16 PfandBG
Adressat
Kreditinstitut
Zuständig
Landkreis Main-Kinzig-Kreis
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 63546 Hammersbach ist der Gutachterausschuss des Landkreis Main-Kinzig-Kreis zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Hessen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

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