Mehrfamilienhaus in Höchst im Odenwald
Mehrfamilienhaus bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.
Bei vermieteten Objekten zählt der Ertrag. Der Reinertrag, vermindert um die Verzinsung des Bodenwerts und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer, ergibt den Ertragswert. Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer bewegen das Ergebnis stärker als der Quadratmeterpreis.
Für Objekte in 64739 Höchst im Odenwald und im übrigen Landkreis Odenwaldkreis. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.
Anfrage für Höchst im OdenwaldWofür Sie es brauchen
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