Eigentumswohnung in Eltville am Rhein

Eigentumswohnung bewerten — Vergleichswertverfahren nach §§ 24–26 ImmoWertV.

Wohnungen sind untereinander vergleichbar, deshalb trägt hier der Vergleichswert. Entscheidend sind echte Kauffälle aus der Kaufpreissammlung, nicht Angebotspreise aus Portalen. Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechte und die Instandhaltungsrücklage gehen in die Bewertung ein.

Für Objekte in 65345 Eltville am Rhein und im übrigen Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Eltville am Rhein