Wertermittlung für Scheidung und Zugewinnausgleich in Saarbrücken

Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Weil beide Seiten ein gegenläufiges Interesse haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung — vor dem Familiengericht ebenso wie in der außergerichtlichen Einigung.

Rechtsgrundlage
§ 1373 BGB
Adressat
Familiengericht, Anwälte beider Seiten
Zuständig
Landkreis Regionalverband Saarbrücken
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 66133 Saarbrücken ist der Gutachterausschuss des Landkreis Regionalverband Saarbrücken zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Saarland gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Wertermittlung

Scheidung und Zugewinnausgleich in der Umgebung