Wirtschaftliche Restnutzungsdauer für Finanzierung und Beleihung in Sulzbach/Saar

Banken ermitteln den Beleihungswert vorsichtiger als den Verkehrswert und verlangen ab bestimmten Größenordnungen ein Gutachten. Wer es mitbringt, verkürzt das Verfahren und kennt seinen Spielraum vorher.

Rechtsgrundlage
§ 16 PfandBG
Adressat
Kreditinstitut
Zuständig
Landkreis Regionalverband Saarbrücken
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 66280 Sulzbach/Saar ist der Gutachterausschuss des Landkreis Regionalverband Saarbrücken zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Saarland gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Wirtschaftliche Restnutzungsdauer

Finanzierung und Beleihung in der Umgebung