Grundstück in Mittelbrunn, Queidersbach u.a.
Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.
Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit. Der Bodenrichtwert gilt für ein fiktives Grundstück — Abweichungen müssen einzeln hergeleitet werden.
Für Objekte in 66851 Mittelbrunn, Queidersbach u.a. und im übrigen Landkreis Kaiserslautern. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.
Anfrage für Mittelbrunn, Queidersbach u.a.Wofür Sie es brauchen
§ 198 BewG
Erbschaft und Schenkung
Für das Finanzamt und die Erbengemeinschaft.
Mehr§ 1373 BGB
Scheidung und Zugewinnausgleich
Für Familiengericht und Auseinandersetzung.
MehrImmoWertV
Verkauf
Preisfindung mit belastbarer Grundlage.
Mehr§ 16 PfandBG
Finanzierung und Beleihung
Für die Bank und den Beleihungswert.
Mehr§ 7 Abs. 4 EStG
Steuerliche Anlässe
Abschreibung, Grundsteuer, Bedarfswert.
Mehr§ 404 ZPO
Gerichtliche Verfahren
Für Zivil-, Familien- und Nachlassgericht.
MehrWeitere Leistungen in Mittelbrunn, Queidersbach u.a.
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- Grundrisse & Wohnflächenberechnung
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